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    The Golf Factory Trainingsclub


    Golfclub: The Golf Factory Duvenhof

    Technische Einrichtung

    02159-91 59 50 Info@TheGolfFactory.de

     

     

     

     

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    The Golf Factory Duvenhof – Trainingsclub

     

     

    Rechte und Pflichten des Trainingsclub-Teilnehmers

     

    Teilnehmer des Golf Factory Duvenhof Trainingsclubs sind, nach vorheriger Reservierung, berechtigt, über zwölf Monate an angebotenen Kurseinheiten der Golf Factory GmbH teilzunehmen. Kursangebote werden monatlich im Voraus und durch Aushang bekannt gegeben. Pro Person können bis zu drei Kurseinheiten im Voraus reserviert werden. Bei Überbuchungen, behält sich die Golf Factory Duvenhof die Sperrung der Reservierungs-Berechtigung des Teilnehmers vor. Jede Kurseinheit wird mit maximal acht Teilnehmern durchgeführt. Reservierte Kurseinheiten müssen 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei nicht Erscheinen ohne rechzeitige Absage, behält sich die Golf Factory Duvenhof die Sperrung der Reservierungs-Berechtigung des Teilnehmers vor.

     

    Dauer der Mitgliedschaft

     

    Die Mitgliedschaft wird auf die Dauer von zwölf Monaten fest abgeschlossen. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Festdauer schriftlich gekündigt wird.

     

    Fälligkeit der Beträge

     

    Der Monatsbeitrag ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig. Die Beiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Fälligkeit beginnt mit dem Monat des Vertragsabschlusses zu vollen Teilen. Die Differenztage zwischen Monatsbeginn und Vertragsbeginn können nach Ablauf der Vertragslaufzeit Beitragsfrei nachgeholt werden.

     

    Anpassung der Beiträge

     

    Die umseitigen Beiträge enthalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer und werden bei einer gesetzlichen Änderung automatisch, ggf. unterjährig pro rata Monat bei Jahreszahlung mit entsprechender Nachbelastung angepasst.

     

    Gültigkeit der Anmeldung

     

    Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung tritt eine solche zulässige, die dem wirtschaftlichen Zweck der unzulässigen am nächsten kommt, an dessen Stelle. Der Vertragspartner erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung analog § 626 BGB bleibt unberührt. 



    Allgemeine Geschäftsbedingungen:

    Rechte und Pflichten des Trainingsclub-Teilnehmers

     
    Teilnehmer des Golf Factory Duvenhof Trainingsclubs sind, nach vorheriger Reservierung, berechtigt, über zwölf Monate an angebotenen Kurseinheiten der Golf Factory GmbH teilzunehmen. Kursangebote werden monatlich im Voraus und durch Aushang bekannt gegeben. Pro Person können bis zu drei Kurseinheiten im Voraus reserviert werden. Jede Kurseinheit wird mit maximal acht Teilnehmern durchgeführt. Reservierte Kurseinheiten müssen 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei nicht Erscheinen ohne rechzeitige Absage, behält sich die Golf Factory Duvenhof die Sperrung der Reservierungs-Berechtigung des Teilnehmers vor.
     
    Dauer der Mitgliedschaft
     
    Die Mitgliedschaft wird auf die Dauer von zwölf Monaten fest abgeschlossen. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Festdauer schriftlich gekündigt wird.
     
    Fälligkeit der Beträge
     
    Der Monatsbeitrag ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig. Die Beiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Fälligkeit beginnt mit dem Monat des Vertragsabschlusses zu vollen Teilen. Die Differenztage zwischen Monatsbeginn und Vertragsbeginn können nach Ablauf der Vertragslaufzeit Beitragsfrei nachgeholt werden.
     
    Anpassung der Beiträge
     
    Die umseitigen Beiträge enthalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer und werden bei einer gesetzlichen Änderung automatisch, ggf. unterjährig pro rata Monat bei Jahreszahlung mit entsprechender Nachbelastung angepasst.
     
    Gültigkeit der Anmeldung
     
    Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung tritt eine solche zulässige, die dem wirtschaftlichen Zweck der unzulässigen am nächsten kommt, an dessen Stelle. Der Vertragspartner erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung analog § 626 BGB bleibt unberührt.


    Preise für Einzelunterricht:

    Preis für eine Person: 0,00 €
    Preis für zwei Personen: 0,00 €
    Preis für drei Personen: 0,00 €
    Preis für vier Personen: 0,00 €
    Preis für fünf Personen: 0,00 €

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